Wels

Rammerstorfer (Grüne): Ordnungswächter mit Nazi-Fahne „verdient zweite Chance“2 Min. Lesedauer

17. Juni 2020 2 Min. Lesedauer

Rammerstorfer (Grüne): Ordnungswächter mit Nazi-Fahne „verdient zweite Chance“2 Min. Lesedauer

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Wegen eines Fotos wurde ein  Mitarbeiter der städtischen Ordnungswache 2018 entlassen. Auf dem Bild war der Ordnungswächter schlafend vor einer NS-Flagge in seinem Schlafzimmer zu sehen. Das Foto wurde von ihm selbst nie veröffentlicht, jedoch anonym dem Welser Bürgermeister und einigen Medien zugespielt. Nun bekommt er Unterstützung vom grünen Welser Spitzenkandidaten Thomas Rammerstorfer.

Der ehemalige Ordnungswächter Peter S. bestreitet vehement, dass er jemals ein Nazi war. Die Fahne war ein Geschenk seines Großvaters und er hätte einer Veröffentlichung so eines Fotos nie zugestimmt. Auch die Gerichte geben ihm bereits in mehreren Instanzen recht. Deswegen wird Peter S. früher oder später wieder bei der Stadt Wels als Ordnungswächter beginnen.

Rammerstorfer: „Meines Wissens wurde er nie einschlägig verurteilt.“
Der grüne Welser Spitzenkandidat Thomas Rammerstorfer plädiert nun dafür, dass Peter S. seitens der Stadt Wels eine zweite Chance bekommt: „Er ist nach eigenen Aussagen nie ein „Nazi“ gewesen. Eventuell vormals vorhandene rechtsextreme oder rassistische Ansichten scheinen mir von Peter S. nicht mehr geteilt zu werden. Man kann in keinen Menschen reinblicken, aber ich denke, er hat mit irgendwelchen rechtsextremen Gschichtn nichts zu tun. Und ja, jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient. Manche auch eine dritte oder vierte.“

Unsinnige Kosten für die Stadt Wels
Für Rammerstorfer ist auch ein weiterer Rechtsstreit bedenklich: „Die – dem Vernehmen nach – dutzenden Verfahren des Magistrates, die an diversen Gerichten anhängig sind, kosten der Stadt Wels Monat für Monat tausende Euro. Das größte Problem sind aber die Millionen, die wir für ehemalige Spitzenbeamte ausgeben, deren Posten umgefärbt wurden.“

Anwalt: „Mein Mandant hat kein entsprechendes Foto veröffentlicht.“
Dr. Hubert Niedermayr, Anwalt des betroffenen Ordnungswächters, meint: „Das Oberlandesgericht Linz spricht nun aus, dass die Kündigung selbst nicht wirksam sei und das Dienstverhältnis zur Stadt noch immer aufrecht ist. Zusammengefasst: Kündigungsgründe liegen nicht vor. Mein Mandant hat weder ein entsprechendes Foto veröffentlicht noch steht er auch nur irgendwie der NS-Ideologie nahe. Im Gegenteil: Er distanziert sich davon vehement.“