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Stadt Wels vergibt Mietzuschuss für Mietpreiserhöhung3 Min. Lesedauer

16. März 2023 3 Min. Lesedauer

Stadt Wels vergibt Mietzuschuss für Mietpreiserhöhung3 Min. Lesedauer

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Die Teuerungswelle und die damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen sind derzeit die Hauptsorge der Welser Bevölkerung. Besonders von der Teuerung betroffen sind die Steigerungen im Zusammenhang mit den Wohnungskosten. Dabei fallen einerseits die gestiegenen Betriebskosten aufgrund der hohen Energiepreise und andererseits die stark steigenden Mieten besonders ins Gewicht.

Mit Samstag, 1. April werden nunmehr österreichweit die Richtwertmieten um 8,6 Prozent erhöht. Dies führt nach mehreren Preisanstiegen im Vorjahr erneut zu höheren Mieten.

Obwohl die Stadt Wels beim jüngsten Mietpreisvergleich der Immobilienplattform immowelt.at bei der durchschnittlichen Nettomiete zu den preiswertesten Städten zählt (nur St. Pölten und Eisenstadt haben billigere Mieten), sind die Preissteigerungen trotzdem erheblich.

Um die Mietpreise weiterhin moderat zu halten, setzen die zuständigen Referenten der Stadt Wels – vorbehaltlich der Zustimmung in den zuständigen Gremien – auf ein Maßnahmenbündel. Neben der Forcierung der Bautätigkeit im sozialen Wohnbau werden eine Mietpreisbremse und ein einmaliger Mietzuschuss vorgeschlagen.

Mietpreisbremse

Die Stadt Wels ist derzeit Eigentümerin von 104 Wohnungen, ein Teil dieser Wohnungen sind nach dem Richtwertmietzins wertgesichert. Den Mietern dieser Wohnungen droht daher ab Samstag, 1. April eine Mietpreiserhöhung um 8,6 Prozent.

Geplant ist nunmehr, bei jenen Wohnungen, die der Richtwertmiete unterliegen, die Miete nur um 3,0 Prozent zu erhöhen. Gerade in den stadteigenen Wohnungen sind die Einkommen der Mieter meist sehr niedrig, weshalb eine Reduzierung auf lediglich 3,0 Prozent eine deutliche Entlastung bedeutet.

Für die Welser Heimstätte ist diese Mietpreisbremse nicht relevant, da diese gemeinnützige Bauvereinigung keine Wohnung hat, die dem Richtwertmietzins unterliegt. Bei der Heimstätte werden alle Gebäude, die vor 1945 errichtet werden, der günstigeren Miete nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) unterworfen.

Mietzuschuss für Mietpreiserhöhung

In Wels gibt es mit Stichtag Montag, 13. März laut Auszug Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) insgesamt 33.780 Wohneinheiten, davon 16.949 Mietwohnungen. Dazu kommen noch jene, die privat vermietet werden. Auch bei anderen Wohnungen, die nicht an den Richtwertzins gebunden sind, steigen die Mietpreise.

Aufgrund der gestiegenen Mieten verzeichnen bereits jetzt die Beratungsstellen – wie beispielsweise die Mietervereinigung – aber auch der Mieter-Ombudsmann der Stadt Wels einen massiv erhöhten Beratungsaufwand. Um die steigenden Mietkosten zumindest teilweise abzufedern, soll nun der nachstehende Personenkreis einen einmaligen Mietzuschuss in Höhe von pauschal 200 Euro erhalten.

Anspruchsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, EU- und EWR- Bürger, die seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung, sowie alle Drittstaatsangehörigen, die seit zehn Jahren vor Antragstellung ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen in der Stadt Wels hatten und folgende Netto-Einkommensgrenzen (pro Haushalt) nicht überschreiten:

•    Alleinstehende: 1.800 Euro
•    Ehepartner/Lebensgefährten: 2.600 Euro
•    Pro Kind erhöhen sich diese Grenzen um 120 Euro

Anträge können – sofern der Gemeinderat einen positiven Beschluss fasst – von Dienstag, 18. April bis Donnerstag, 15. Juni von Montag bis Freitag jeweils zwischen 08:00 und 12:00 Uhr im Amtsgebäude Greif (Rainerstraße 2) gestellt werden. Die Mietzuschuss-Anträge können während des genannten Anspruchszeitraums zudem auch via E-Mail unter mietzuschuss@wels.gv.at oder per Post an den Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels eingebracht werden.

Folgende Einkommensnachweise werden für die Antragstellung (in Kopie oder digital als PDF) benötigt: Pensionsbescheid 2022, Lohn- und Gehaltszettel des letzten Monats, Bestätigungen über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK, Pflegegeldbescheid, Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen. Jedenfalls mitzubringen beziehungsweise dem Antrag beizulegen ist ein Lichtbildausweis beziehungsweise die Kopie eines Lichtbildausweises und einen bestehenden Mietvertrag.

Kosten

Für das Unterstützungspaket wurden Kosten von ca. 2,3 Mio. Euro budgetiert, tatsächlich zur Auszahlung gelangen ca. 700.000 Euro. Es ist daher anzunehmen, dass etwa ein Drittel der Anspruchsberechtigten einen Antrag auf den Mietzuschuss stellen wird. Geht man vorsichtig von den der Stadt Wels bekannten Mieteinheiten aus, die sich auf 16.949 Mietwohnungen belaufen, und rechnet noch die Zahl der privat vermieteten Wohnungen (die der Stadt Wels nicht bekannt sind) dazu, so ergeben sich daraus ca. 8.000 prognostizierte Anträge.

Wenn diese Anträge positiv erledigt werden, verursacht das Kosten in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Diese Kosten können mit dem für das Unterstützungspaket budgetierten Betrag abgedeckt werden.