Rabl zu Impfpflicht: Personal-Mehrkosten mit bis zu 14.800 Strafverfahren in Wels zu erwarten2 Min. Lesedauer
In der Stadt Wels sind aktuell 72,2 Prozent der impfbaren Bevölkerung teilimmunisiert, 67,9 Prozent vollimmunisiert. Rund 16.500 Welser sind noch ungeimpft. Mit Einführung der Impfpflicht am Dienstag, 1. Februar müsste diese Gruppe relativ rasch – nämlich bis zum Impfstichtag am Dienstag, 15. März 2022 – zumindest einmal geimpft sein.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl ist gegen die Einführung einer Impfpflicht und fordert die Bundesregierung auf, diese zu überdenken. Die vollziehenden Strafbehörden der Bezirksverwaltung in den Statutarstädten werden wohl mit einer nie da gewesenen Anzahl an Straferkenntnissen konfrontiert werden. Salzburg rechnet nach vorliegenden Informationen mit etwa 30.000 Strafverfahren pro Quartal, Wien mit rund 600.000.
„Würden sich von den derzeit ungeimpften Welsern bis zum 15. März noch 20 Prozent impfen lassen, hätte die Stadt Wels immer noch rund 13.200 Strafverfahren zu führen“, sagt Bürgermeister Dr. Rabl. „Um diese in den drei Monaten bis zum nächsten Impfstichtag abzuwickeln, brauchen wir mindestens rund 21 Mitarbeiter mehr, das sind reine Personal-Mehrkosten von über 1 Mio. Euro pro Jahr.“
Noch gar nicht berücksichtigt sind die zusätzlich anfallenden Sachkosten, wie technische Ausstattung und Büromittel. Alleine für die Zustellung der RSb-Briefe entstehen im ersten Quartal Kosten in Höhe von rund 50.000 Euro. Auch die Eintreibung rechtskräftiger Strafen wird zu einem massiven Aufwand für die Vollstreckungsbehörden führen, wenn diese nicht fristgerecht bezahlt werden. „Es ist zu befürchten, dass die Behörde auf einem beträchtlichen Teil der Exekutionskosten sitzen bleiben wird“, sagt Bürgermeister Rabl.
Um die enormen Personal- und Sachkosten als Kommune zu stemmen, müssen die Kosten vom Bund übernommen werden, so Dr. Rabl weiter. Laut dem Österreichischen Städtebund ist eine vollständige Abschätzung der finanziellen Auswirkungen auf die kommunale Ebene, insbesondere auf die Statutarstädte, dringend erforderlich.
Für die Durchführung der zusätzlichen Verwaltungsstrafverfahren steht aktuell kein Personal zur Verfügung. Der Welser Bürgermeister weist darauf hin, dass auch der Aufbau der erforderlichen personellen Kapazitäten in dieser kurzen Zeit nur mit größter Anstrengung möglich sein wird. „Der Entwurf der Impfpflicht in der derzeitigen Fassung ist meines Erachtens so nicht umsetzbar, weshalb der reibungslose Ablauf des Gesetzes ab 1. Februar nicht gewährleistet ist,“ sagt Dr. Rabl.